[Achtung: Schreibweise von 1811] Das Witwenjahr, des -es, plur. die -e, das erste Jahr nach des Mannes Tode, so fern die Witwe in demselben noch dessen Gehalt genießet; in einigen Gegenden das Gnadenjahr. Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009134_6_2_2592