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Willebrief Logo #42015ist seit dem 12. Jh. (1177) die Zustimmungsurkunde der Fürsten zu Erklärungen des Königs. Der W. kommt im 17. Jh. ab.Kroeschell, DRG 2; Fritz, W., Kurfürstliche Willebriefe, DA 23 (1967), 171
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Willebrief Logo #42173Willebrief (mhd., = schriftliche Zustimmung). Sofern königl. Entscheidungen Reichsrecht (z.B. Reichslehen, Reichsgut) betrafen, war der schriftliche Konsens der Reichsfürsten, vom 13. Jh. an vor allem der Kurfürsten einzuholen. Im SMA. war der Willebrief der Kurfürsten deren wichtigstes Instrument...
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