[Achtung: Schreibweise von 1811] verb. reg. act. eine verkaufte Sache wieder an sich kaufen. In einigen Oberdeutschen Gegenden hat dieses Verbum eine andere, im Hochdeutschen unbekannte Bedeutung, denn da ist es so viel, als eine aufgekaufte Waare im Einzelnen wieder verkaufen, höfen; daher im Logau ein Wiederkäufler so vi...
Gefunden auf
https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009134_6_2_2077
Keine exakte Übereinkunft gefunden.