
Der Widerspruchsausschuss ist ein Organ der Selbstverwaltung zur ûberprüfung von Verwaltungsakten (zum Beispiel Rentenbescheide), gegen die Widerspruch erhoben wurde. Zusammensetzung: Vertreter der Selbstverwaltung (Arbeitgeber und Arbeitnehmer) und der Verwaltung.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42016
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