
Wettbewerbsbeschränkungen, Maßnahmen zur Einschränkung oder Aufhebung der Konkurrenz: a) seitens des Staates, z. B. durch Außenhandelsbeschränkung; b) seitens der Konkurrenten durch abgestimmtes Verhalten oder Kartellbildung (Kartell), durch Boykott, Lieferverweigerung, Preisdiskriminierung sowie du...
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Das Recht der W. ist Teil des Wettbewerbsrechts i.w.S. Es betrifft Beschränkungen auf Grund vertraglicher Vereinbarungen der Marktpartner (Kartelle, vertikale Bindungen) oder infolge faktischer Machtstellung eines Teilnehmers am Markt (marktbeherrschendes Unternehmen, Konzern). Nicht hierher gehören Wettbewerbsverbote zwischen Unternehmern und Ar...
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https://www.gbt.ch/Lexikon/W/Wettbewerbsbeschraenkungen.html
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