
Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag ist einWerbungskosten-Pauschbetrag, der von den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit zum Abzug gebracht werden kann. Er beträgt seit dem 1.1.2004 (= Veranlagungszeitraum 2004) 920 € (zuvor: 1.044 €). Grundsätzlich können Werbungs...
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