
Als Werbeverweigerer wird jemand bezeichnet, der keine unadressierten Postwurfsendungen erhalten will. Zu diesem Zweck wird am Briefkasten deutlich sichtbar ein Hinweis angebracht, dass Werbung nicht erwünscht ist. Rechtlich stützt sich dies auf das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb §7 Abs.2 Satz 1: "Eine unzumutbare Belästigung ist insb....
Gefunden auf
https://de.wikipedia.org/wiki/Werbeverweigerer
Keine exakte Übereinkunft gefunden.