
Das Welturheberrechtsabkommen (Universal Copyright Convention) wurde in Genf am 6. September 1952 beschlossen. Es sollte eine weltweite Regelung zum Schutz der Urheberrechte darstellen und die Verbreitung der Geisteswerke erleichtern. Die unterzeichnenden Staaten verpflichteten sich, ihre eigenen Gesetzesgrundlagen entsprechend anzupassen. Zuletzt...
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Welt
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am 6. 9. 1952 in Genf geschlossenes Abkommen, dem rund 100 Staaten (darunter Deutschland) beigetreten sind; hat im Wesentlichen den Zweck, ausländische Urheber wie die jeweiligen inländischen zu schützen und Förmlichkeiten zu beseitigen.
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