
sind die Zinsen, die neben der Wechselsumme seit dem Verfall- oder Einlösungstag verlangt werden können. Die Zinshöhe beträgt 2% über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz (Diskontpolitik), mindestens aber 6% (Art. 48 Nr. 2, 49 Nr. 2 WG).
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https://www.gbt.ch/Lexikon/W/Wechselzinsen.html
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