
erfolgt entweder auf dem Inkassoweg oder (im Einvernehmen mit der letzten Inkassostelle ) unmittelbar dieser gegenüber vor, häufiger aber bei Verfall des Wechsel s durch den Einreicher (i. d. R. der Aussteller). Hintergrund sind andere Zahlungsvereinbarungen zwischen Aussteller und Bezogenem. Diese können z. B. in dem Ausstellen eines neuen We.....
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