
Mit von Dritten ausgestellten und akzeptierten Wechsel n handelnde Person oder Institution , die ein eigenes Obligo dabei nicht übernimmt. Die Vermittlung des Akzeptaustausches zwischen nicht kreditwürdigen Beteiligten mit dem Ziel der Kreditbeschaffung durch besondere Wechselmakler (-agenten) hat der BGH als sittenwidrig und damit rechtlich f�...
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/wechselmakler-wechselagent/wechsel
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