
Bez. f. Wechselurkunde, vor allem, wenn diese mehrfach als 2., 3. Ausfertigung ausgestellt wird (Prima, Sekunda , Tertia ). Vor allem in der Aussenhandelsfinanzierung im Überseegeschäft übl., da hierbei die 1. Ausfertigung zum Akzept versandt wird, während 2. und evt. 3. bereits weitergebbar sind. Alle Ausfertigungen müssen gleich laute....
Gefunden auf
https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/wechselausfertigung/wechselausfert
Keine exakte Übereinkunft gefunden.