
Unter Waldgenossenschaften ist die Zusammenfassung von althergebrachten Waldnutzungsrechten zu verstehen. Es handelt sich dabei um sogenannte Waldgenossenschaften alten Rechts, z. B. den Haubergs-, Mark- und Niederwaldgenossenschaften wie z. B. der Hohen Mark. Bei ihnen handelt es sich um altrechtliche (= vor Inkrafttreten des BGB) bereits bestehe...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Waldgenossenschaft

Waldgenossenschaft, Genossenschaftswald.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134
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