[Bund] - Das Wahlprüfungsgesetz (WahlPrG) weist dem Deutschen Bundestag die förmliche Entscheidung über die Gültigkeit von Bundestagswahlen zu ({§|1|wahlprg|juris} Abs. 1 WahlPrG). Wird eine Wahl für ungültig erklärt, regelt das Gesetz deren parlamentarische Überprüfung sowie damit zusammenhängende Verfahrensfrag...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Wahlprüfungsgesetz_(Bund)
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