
Während Wahlperioden werden Wahlplakate innerhalb eines festgelegten Zeitraumes gegenüber Plakaten der Wirtschaft bevorzugt behandelt. Auf Wahlplakaten ist gesetzlich ein Impressum vorgeschrieben, das Angaben zum Verfasser und zur Druckerei machen muss.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/40041
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