
einzelnen Bürgern auferlegte Leistungen als Ausgleich für bestimmte Gegenleistungen oder besondere Vorteile, die ein Träger öffentlicher Verwaltung gewährt, und zwar entweder Vorzugsleistungen in Geld ( Beitrag, Gebühr ) oder Naturallasten.
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https://www.wissen.de//lexikon/vorzugslasten
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