[Achtung: Schreibweise von 1811] verb. reg. act. welches nur in einigen Gegenden, z. B. in den Niederdeutschen Marschländern, üblich ist, vorläufig besichtigen, vor der Hauptschau oder Hauptbesichtigung in Augenschein nehmen. Daher die Vorschau oder Vorschauung.
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https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009134_5_1_1764
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