
Von Vorgreiflichkeit spricht man im Prozessrecht, wenn der Ausgangs eines Rechtsstreits vom Ausgang eines anderen Rechtsstreits (dem vorgreiflichen) abhängt. Hier ist es möglich den abhängigen Prozess gemäß § 148 ZPO auszusetzen. Bei der Zwischenfeststellungsklage, spricht man von Vorgreiflichkeit, wenn vom Bestehen oder Nichtbestehen des fes...
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