
Mit Vorfragenkompetenz bezeichnet man die Kompetenz eines Gerichtes über, Rechtsfragen die an sich zu einer anderen Gerichtsbarkeit gehören, zu entscheiden. Allerdings sind die Gerichte dabei zum einen an Vorentscheidungen aus der anderen Gerichtsbarkeit gebunden, und zum anderen nicht berufen Vorentscheidungen zu treffen die rechtskräftig entsc...
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