
Bundesgesetz vom 7. 7. 1976 über die Rechtsstellung von Volksgruppen in Österreich. Das Volksgruppengesetz definiert Volksgruppen als in Teilen des Bundesgebietes beheimatete Gruppen österreichischer Staatsbürger mit nichtdeutscher Muttersprache und eigenem Volkstum. Die Erhaltung der Volksgruppen und die Sicherung ihres Bestandes sollen durch...
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