
Vidi (lat.), "ich habe gesehen", dient, mit Namensunterschrift oder Namenssignatur versehen (in der Abkürzung Vid.) als Bescheinigung der erfolgten Mitteilung und Einsicht einer Schrift. Vidimus ist die beweisende Erklärung eines öffentlichen Beamten unter einer Abschrift darüber, daß dieselbe mit dem Original gleichlautend sei; dahe...
Gefunden auf
https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
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