[Achtung: Schreibweise von 1811] verb. reg. act. ein mit Gewalt versehenes Geschäft handhaben. Das Hauswesen verwalten. Das Regiment verwalten, regieren. In dieser weitern Bedeutung ist es veraltet, und man gebraucht es nur von der Handhabung eines aufgetragenen und mit einer gewissen Gewalt verbundenen Geschäftes. Jemande...
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