Vertragspfandrecht Bedeutung

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Vertragspfandrecht

Vertragspfandrecht Logo #428801. Begriff: Pfandrecht , das durch rechtsgeschäftliche Einigung zwischen Verpfänder und Pfandgläubiger (Verpfändungsvertrag) begründet wird. Wegen seiner absoluten Wirkung kann dabei der Verpfänder nur der Eigentümer der Pfandsache bzw. der Inhaber des verpfändeten Rechts oder eine von ihm dazu ermächtigte Person sein. – 2. Arten: Nach ....
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