
Fachliche Unterscheidung verschiedener Vertragsbündel. Mögliche Vertragsbündelarten sind z.B.: Nur Provisionsverträge gebündelt Nur Vertragsbündel gebündelt Bündelung verschiedener Vertragsbündel und Provisionsverträgen Beispiel: Provisionsvertragspartner A, B, und C sind Vertragsbündel 1 zugeordnet, das nur Vertragsabschlüsse für den ...
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/40102
Keine exakte Übereinkunft gefunden.