[Achtung: Schreibweise von 1811] verb. reg. act. welches nur im gemeinen Leben üblich ist, Strafe für etwas erlegen. Bey den Handwerkern muß der angehende Meister jeden bey dem Meisterstücke begangenen Fehler verstrafen Daher die Verstrafung.
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https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009134_5_0_949
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