
1973 in der gesetzlichen Rentenversicherung eingeführtes Scheckheft, das den Versicherungsausweis des Versicherten, die Entgeltbescheinigungen durch den Arbeitgeber und Vordrucke zur An- und Abmeldung sowie zur Anforderung neuer Nachweishefte enthält. Das Versicherungsnachweisheft wird vom Rentenversicherungsträger ausgegeben.
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