[Achtung: Schreibweise von 1811] verb. reg. act. 1. Etwas verreden, bey sich selbst geloben, es nicht wieder zu thun. Ich habe es verredet. Das Spielen verreden. 2. Sich verreden, aus Versehen falsch reden, im Reden etwas sagen, was man nicht sagen wollte, wofür doch sich versprechen üblicher und anständiger ist. So auch ...
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