[Achtung: Schreibweise von 1811] verb. reg. act. welches nur bey den Jägern üblich ist, eigentlich in die Ferne prellen, doch nur figürlich, ein Raubthier schüchtern machen, daß es nicht wieder in die gelegten Eisen gehen will. Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009134_5_0_677