
Verpflichtungsschein (Bon, Gutschein), im allgemeinen jede Urkunde, durch welche sich jemand zu einer Leistung verbindlich macht, daher s. v. w. Schuldschein; im engern Sinne nur Bezeichnung für den kaufmännischen V. (franz. billet à  ordre, engl. promissory note), d. h. für das schriftliche einseitige Summenversprechen eines Kaufmanns. De...
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
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