
Das Verletztengeld nach §§ 45 ff. Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) ist eine Entgeltersatzleistung der gesetzlichen Unfallversicherung nach Arbeitsunfällen oder bei Berufskrankheiten. ==Voraussetzungen== Der Grundfall des Anspruchs auf Verletztengeld setzt voraus, dass Weiterhin kann Verletztengeld geleistet werden, wenn ==Dauer der Leist...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Verletztengeld
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