
Die am 31.12.1991 im Beitrittsgebiet gezahlten Leistungen aus der Zusatz- oder Sonderversorgung wurden nach dem individuellen Versicherungsverlauf - frühestens für die Zeit ab 01.07.1990 - neu berechnet. Neben der Berechnung nach dem SGB VI findet eine Vergleichsberechnung auf der Grundlage der letzten 20 Arbeitsjahre statt. Der höhere Rentenb.....
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