(übergangsklausel) Das Vereinfachte Änderungsverfahren (Artikel 48 Absatz 7 EUV) teilt den nationalen Parlamenten ein Mitspracherecht betreffend Beschlüsse über maßgebliche Arbeitsbereiche der EU (z.?B. in Fragen des Waren-, Kapital- und Dienstleistungsverkehrs, Wettbewerb, Handelspolitik, Landwirtschaft, Zollwesen, Sozialpolitik, Kultu...
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