[Achtung: Schreibweise von 1811] verb. reg. act. 1. Mit einem Damme verschließen, versperren; zudämmen. Einen Weg, den Ausfluß eines Baches verdämmen. 2. Durch Dämmen, d. i. Stampfen und Stoßen, versperren oder einschließen, eine nahe verwandte Bedeutung, in welcher es in der Geschützkunst üblich ist, wo die Kammer ...
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