[Achtung: Schreibweise von 1811] -er, -ste, adj. et adv. so beschaffen, daß es verdammet, d. i. für eine Übertretung eines Strafgesetzes erkläret werden muß; doch nur noch in der biblischen Schreibart. Es ist nichts verdammliches an denen, die in Christo Jesu sind, Röm. 8, 1. So auch die Verdammlichkeit.
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