
Der Verbotsirrtum ist ein Irrtum des Täters über die Widerrechtlichkeit seiner Handlung. Ein Unterfall ist der Subsumtionsirrtum. Der Verbotsirrtum ist im deutschen Strafrecht in {§|17|stgb|juris} Strafgesetzbuch (StGB) und in {§|5|wstrg|juris} Wehrstrafgesetz (WStrG) geregelt. In gleicher Weise ist die Regelung im Ordnungswidrigkeitenrecht ge...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Verbotsirrtum

ist der Irrtum über die Rechtswidrigkeit bzw. das Verbotensein einer Tat. Der V. wird im deutschen Strafrecht im 20. Jh. entwickelt. Der unvermeidbare V. schließt Strafe aus, der vermeidbare V. ermöglicht die Strafmilderung.Kroeschell, DRG 3; Köbler, DRG 264
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https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html

Hierbei irrt der Handelnde über die Rechtswidrigkeit seiner Handlung. Er weiß zwar um sein Verhalten, geht aber irrig davon aus, dass sein Handeln erlaubt sei. Je nachdem, ob ein vermeidbarer oder unvermeidbarer Verbotsirrtum vorliegt, entfällt seine Schuld.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/40204

I. Irrtum über die Umstände, durch die im Gesetz die einzelnen Straftaten gekennzeichnet werden, schließt den Vorsatz aus (Tatbestandsirrtum). Deshalb erfolgt keine Bestrafung wegen vorsätzl. vorsätzlicher Tötung, wenn der Täter auf einen...
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https://www.wissen.de//lexikon/verbotsirrtum
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