
Bestimmungslandprinzip
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Ursprungslandprinzip, Prinzip der Besteuerung grenzüberschreitenden Handels: Die Besteuerung ist so zu gestalten, dass Güter ohne Rücksicht darauf, wo sie verwendet werden, nach den Steuerregeln des Landes der Produktion (Ursprungsland) belastet werden (Gegensatz: Bestimmungslandprinzip).
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Das Ursprungslandprinzip regelt die Zolltarife und einfuhrrechtliche Behandlung von Importgütern. Importe unterliegen den mit dem Ursprungsland vereinbarten Bestimmungen. In der steürlichen Behandlung findet das Ursprungslandprinzip keine Anwendung. Da die Angleichung der indirekten Steürn in der Union noch nicht gelungen ist, werden im gewe...
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https://www.parlament.gv.at/PERK/GL/EU/U.shtml
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