[Achtung: Schreibweise von 1811] verb. irreg. recipr. (S. Winden ;) ich unterwinde mich, unterwunden, zu unterwinden. 1. Sich eines Dinges unterwinden, mit der zweyten Endung der Sache, sich dasselbe zueignen, sich im Besitz desselben setzen; eine im Hochdeutschen veraltete Bedeutung. Vnd sulen sih des underwinden, sollen es...
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