[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Unterlehensfall, des -es, plur. die -fälle, im Lehenswesen, ein Lehensfall, welcher sich in der untern Hand ereignet, d. i eine Veränderung des Lehensmannes; im Gegensatze des Oberlehensfalles. Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009134_4_1_1185