[Achtung: Schreibweise von 1811] -er, -ste, adj. et adv. der Gegensatz von tauglich, zu einer Absicht nicht die unentbehrliche Beschaffenheit habend; auch wohl im weitern Verstande, zu keiner Absicht brauchbar. Untaugliche Arbeit. Zu etwas untauglich seyn. Weidenholz ist zum Bauen untauglich. So auch die Untauglichkeit.
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