
Ein Unionsbürger bzw. eine Unionsbürgerin hat neben den im Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft vorgesehenen Rechten und Pflichten fünf spezifische Rechte: das Recht, sich im gesamten Gebiet der Union frei zu bewegen und aufzuhalten; das aktive und passive Wahlrecht bei Kommunalwahlen sowie bei den Wahlen zum ...
Gefunden auf
https://www.parlament.gv.at/PERK/GL/EU/U.shtml
Keine exakte Übereinkunft gefunden.