
Ein unbezahlter Urlaub von mindestens 5 Arbeitstagen ist auf der Lohnsteuerkarte und im Lohnkonto durch Eintragung des Buchstaben 'U' zu vermerken. Der unbezahlte Urlaub hat keine Auswirkungen auf die Lohnsteuer. Sie ist wie gewohnt aus der Lohnsteuertabelle abzulesen.
siehe hier...Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42083

Wenn ein Arbeitnehmer unbezahlten Urlaub nimmt, endet die entgeltliche Beschäftigung. Sein Versicherungsschutz bleibt noch für längstens einen Monat fortbestehen. Dauert der unbezahlte Urlaub nicht länger, so wird die Mitgliedschaft ununterbrochen weitergeführt (§ 192 Abs. 1 Nr. 1 SGB V). Eine Abmel...
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https://www.financefinder24.de/lexikon_V/versicherungsnetz.de+-+Versicherun
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