[Achtung: Schreibweise von 1811] -er, -ste, adj. et adv. der Gegensatz von dem im Hochdeutschen größten Theils veralteten besonnen, ohne pflichtmäßige Aufmerksamkeit des Geistes, und darin gegründet. Unbesonnen handeln, reden. Ein unbesonnener Mensch, welcher eine Fertigkeit besitzet, die pflichtmäßige Aufmerksamkeit ...
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