
Vom Umlaufverfahren, vom schriftlichem Beschlussverfahren oder vom "schriftlichen Verfahren" spricht man, wenn Beschlüsse ohne Zusammenkunft durch Gegenzeichnen der Beteiligten auf schriftlichem Wege gefasst werden. Dies bietet sich vor allem dann an, wenn kein Diskussionsbedarf vorhanden, aber ein formaler Beschluss notwendig ist. So können d.....
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https://de.wikipedia.org/wiki/Umlaufverfahren

Beim Umlaufverfahren werden Beschlüsse ohne Zusammenkunft der Beteiligten / der beteiligten Gremien ausschließlich auf schriftlichem Wege gefasst. Das Umlaufverfahren kommt meist dann zur Anwendung, wenn die Entscheidenden keinen (weiteren) Diskussionsbedarf haben, gleichwohl aber ein formaler Besch...
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