
Transfergesellschaften verfolgen den Zweck, konkret von Arbeitslosigkeit bedrohten Mitarbeitern eines Betriebes im Rahmen einer maximal einjährig befristeten Beschäftigung neue Beschäftigungsverhältnisse zu vermitteln. Transfergesellschaften sind dabei keine Beschäftigungsgesellschaften. Sie haben ausschließlich das Ziel, die betreuten Besch...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Transfergesellschaft

Transfergesellschaft, Beschäftigungsgesellschaft.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134
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