[Achtung: Schreibweise von 1811] verb. reg. act. et neutr welches im letzten Falle das Hülfswort haben erfordert. 1 Beobachten, denken, erwägen, sich das mannigfaltige an einem Dinge vorstellen; lauter längst veraltete Bedeutungen, von welchen die letzte noch in betrachten übrig ist, (S. dasselbe) Ottfried gebraucht drah...
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