[Achtung: Schreibweise von 1811] Das Todtenamt, des -es, plur. inus. in der Römischen Kirche, ein Amt, d. i. feyerliche Messe, oder Umfang mehrerer Messen, für einen Verstorbenen; eine Art der Seelmessen. Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009134_3_0_764