
Die Versicherungsgesellschaft zahlt das vereinbarte Kapital aus, falls der Versicherte vor dem vereinbarten Endtermin stirbt. Erlebt der Versicherte den Vertragsablauf, so werden keine Leistungen fällig. Da bei dieser Versicherung kein Sparprozess wie bei einer gemischten Versicherung eingeschlossen...
Gefunden auf
https://www.vbv.ch/de/VBV/Dienstleistungen/Lexikon//de/de/
Keine exakte Übereinkunft gefunden.