[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Thronfolger, des -s, plur. ut nom. sing derjenige, welcher bestimmt ist, einem andern auf dem Throne zu folgen; Fämin die Thronfolgerinn.
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Thronfolger: Wilhelm II. im Alter von sechs Jahren Thronfolger, nach der jeweiligen Erbfolgeordnung designierter Nachfolger eines Herrschers. Thronfolger eines erblichen Kaisers oder Königs ist der Kronprinz. In Preußen erhielt der mutmaßliche Thronfolger, wenn er nicht Sohn oder Enkel des Königs wa...
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