[Achtung: Schreibweise von 1811] Die Theidungsleute,
(nicht gebräuchlich) sing. inus. ein gleichfalls veraltetes Wort, Schiedsleute oder Schiedsrichter zu bezeichnen, welches noch 2 Mos. 21, 22 vorkommt; von Theidung, Vergleich, Vertrag.
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https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009134_3_0_484
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