
Testierfreiheit ist die gem. {§|1937|bgb|juris} BGB bestehende Möglichkeit, durch einseitige Verfügung von Todes wegen den oder die Erben zu bestimmen. Die Testierfreiheit ist ein Ausfluss der Privatautonomie und ist in Deutschland grundrechtlich in {Art.|14|gg|juris} Abs. 1 GG abgesichert. Durch den Pflichtteilsanspruch des Pflichtteilberechti...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Testierfreiheit

ist die Freiheit, ein Testament zu errichten. Kaser § 65 II 2; Hübner; Kroeschell, 20. Jh.; Prochnow, J., Das Spolienrecht, 1919, Neudruck 1965; Wesener, G., Beschränkungen der Testierfreiheit, FG U. v. Lübtow 1970, 569; Tschappeler, H., Die Testierfreiheit, 1983; Landau, P., La libertà di testare, Rivista internazionale di diritto comune 6 (1...
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https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html

Testierfreiheit, das Recht, über eigenes Vermögen nach freiem Ermessen durch ein Testament zu verfügen.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Der Erblasser kann den Inhalt seiner Verfügung von Todes wegen grundsätzlich frei bestimmen. Die T. findet ihre Grenze in dem Verbot der Sittenwidrigkeit sowie in den gesetzlichen Bestimmungen zum Pflichtteilsrecht naher Angehöriger (Pflichtteil).
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https://www.existenzgruender.de/DE/Planer-Hilfen/Gruender-und-Unternehmensl

Mit Testierfreiheit wird die Freiheit bezeichnet, durch Testament zu bestimmen, an wen nach dem eigenen Tode das Vermögen fallen soll, § 1937 BGB (Brox, AT, Rn. 24). Die Testierfreiheit kann zwar gemäß § 2302 BGB nicht vertraglich beschränkt werden, der Erblasser kann sich aber mittels Erbvertrag (§ 2289 BGB) oder mittels wechselbezüglicher...
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https://www.lexexakt.de/glossar/testierfreiheit.php

Testierfreiheit , s. Erbrecht und Pflichtteil.
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
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